Die Selbstständigenberatung
gefordert durch den 11. Privatinsolvenztag
Die Insolvenzgerichte wie auch Insolvenzverwalter stellen häufig fest, dass Insolvenzanträge durch den Selbstständigen selbst bzw. durch inkompetente Berater, eine Vollständigkeit vermissen lassen.
Die Insolvenzanträge sind häufig unvollständig und fehlerhaft; die Gläubigerlisten entsprechen nicht den Anforderungen.
Die Folge ist, dass schon mit Beginn des Insolvenzverfahrens selbiges nicht rund abläuft. Auch eine Vertretung des Selbstständigen während seines Insolvenzverfahrens wird dringend angeraten.