Regelinsolvenz bei Selbstständigen und Unternehmen
Das müssen Sie beachten
Scheitern sämtliche Sanierungsversuche und soll eine Entschuldung des Unternehmens oder der natürlichen selbstständigen Person erfolgen, muss dieses bzw. dieser ein Regelinsolvenzverfahren beantragen.
Die dafür notwendigen Formulare sind nicht bundeseinheitlich. Hier haben die Insolvenzgerichte jeweils ihre eigenen Formulare entwickelt.
Dem Insolvenzformular beizufügen ist eine aussagekräftige Gläubigerliste mit den gesetzlichen Vertretern sowie deren zustellungsfähigen Adressen. Die Vorgaben des § 13 InsO beim Erstellen der Gläubigerliste sind zwingend zu beachten.
Die natürliche Person muss dem Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens den Antrag auf Restschuldbefreiung und Verfahrenskostenstundung beifügen. Insofern bietet das Regelinsolvenzverfahren für die natürliche Person ebenso wie das Privatinsolvenzverfahren die Restschuldbefreiung nach drei Jahren.