Lösungen für Selbstständige und Unternehmen
Schulden loswerden – gerichtlich oder außergerichtlich
So können sich Selbstständige entschulden
Natürliche Personen, die selbstständig tätig sind, können sich ebenso wie Privatpersonen über ein Insolvenzverfahren oder eine Sanierung entschulden. Auch hier erfolgt die Sanierung mit Hilfe eines Schuldenbereinigungsverfahrens, das eine gleichmäßige Befriedigung sämtlicher Gläubiger mit Hilfe von Raten oder einer Einmalzahlung vorsieht.
Ist eine Schuldenbereinigung bzw. Sanierung nicht möglich, ist ein Regelinsolvenzverfahren zu beantragen. Eine Insolvenzantragspflicht der selbstständig tätigen natürlichen Personen, die eine Einzelfirma betreibt, ist nicht gegeben.
So können sich Unternehmen entschulden
Grundsätzlich besteht auch bei juristischen Personen (GmbH, OHG, KG o. ä.) die Möglichkeit einer Schuldenbereinigung bzw. Sanierung über die Einigung mit den Gläubigern über einen Vergleich.
Achtung: Der Geschäftsführer einer GmbH ist bei drohender Zahlungsunfähigkeit verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Diese Insolvenzantragspflicht lässt sich vermeiden, wenn mit den Gläubigern Zahlungsvereinbarungen getroffen worden sind.