Jugendschuldnerberatung
Jugendliche in der Schuldenfalle
Die Überschuldungsquote bei Jugendlichen betrug im Jahr 2017 14,06 %, im Jahr 2018 13,47 % und im Jahr 2019 12,13 %. Es liegt zwar ein Rückgang vor, allerdings müssen weiterhin rund 1,42 Millionen junge Menschen in Deutschland (unter 30 Jahre) als überschuldet eingestuft werden.
Quelle: Schuldneratlas Deutschland der Creditreform der Jahre 2017, 2018 und 2019
Bereits in jungen Jahren rechtzeitig handeln!
Wichtig für junge Menschen ist es zu lernen, wie ein Haushaltsplan richtig geführt wird. Nur wer wirklich weiß, in welchem Verhältnis die monatlichen Einnahmen zu den Ausgaben stehen, kann eine Überschuldung in jungen Jahren vermeiden.
Oft sind sich junge Erwachsene nicht im Klaren, dass sie über ihre Verhältnisse leben, sodass sie an der falsche Stelle – Miete, Strom u. a. – sparen. Nähere Informationen finden Sie unter Führung eines Haushaltsplans.
Verschuldung vs. Überschuldung
Es gibt zwei Stadien des „Schuldenmachens“:
Primär- und Sekundärschulden
Wir unterscheiden bei den Schuldenarten zwischen:
Wichtig dabei ist, dass die Gläubiger selbst nicht unter Primärschulden und Sekundärschulden unterscheiden. Jede Art von Schulden ist ernst zu nehmen.
Selbst die kleinste Forderung von z. B. 20 € kann sich durch Mahnungen, Inkassounternehmen/Anwalt, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Urteile, Beauftragung von Gerichtsvollzieher u. ä. schnell zu einen höheren dreistelligen Betrag entwickeln.
Mit der Fortbildung des Mitarbeiters Christian Baierlein zum Jugend-Schulden-Coach und zum Jugendschuldnerberater hat die Kanzlei für Insolvenz- und Schuldnerberatung Heike Rothe das Problem der Verschuldung Jugendlicher mehr in den Fokus gesetzt.
Ansprechpartner für die Jugendschuldnerberatung
Heike Rothe
Rechtsanwältin und als durch die Regierung von Mittelfranken staatlich zugelassene Insolvenz- und Schuldnerberaterin
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Christian Baierlein
Rechtsanwaltsfachangestellter, Jugend-Schulden-Coach und Jugendschuldnerberater
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