Professionelle Hilfe in der Schuldenkrise

Neuste Rechtsprechung zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung

In der Rechtssache C-155/20

Nach neuster Rechtsprechung des EUGH in der Rechtssache C-155/20 führt dieser aus, dass allgemeine Geschäftsbedingungen zum Thema Vorfälligkeitsentschädigungen unwirksam sind, wenn in den AGB die Berechnungsformel zur Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht ausführlich dargestellt ist.

Üblicherweise sind in den AGB der Banken Hinweise hinsichtlich der Vorfälligkeiten aufgeführt. Die Darstellung der Berechnungsformel fehlt häufig.

Hinweise in den AGB auf finanzmathematische Berechnungen sind häufig für den Laien (dem Vertragspartner der Banken) nicht nachvollziehbar und können daher u.U. den Anforderungen der Rechtsprechung des EUGH nicht nachkommen.

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