Sowohl der Sockelfreibetrag als auch die Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen erhöhen sich zum 01.07.2024.
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Am 01.07.2024 ist es wieder soweit und die Pfändungsfreigrenzen werden angepasst.
Neues BGH – Urteil vom 12.10.2023 – IX ZR 162/22 zur freigegebenen selbstständigen Tätigkeit
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in einem Urteil die Praxis der EOS Investment GmbH, ein Mitglied der Otto Group, für rechtswidrig erklärt.
In die Verpflichtung der SCHUFA, die erteilte Restschuldbefreiung ebenso wie das Insolvenzregister nach genau 6 Monaten zu löschen, kommt Bewegung!
Mit der Lohnabrechnung im September 2022 wird eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 € brutto an alle Personen ausgezahlt, die zum 01.09.2022 in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen.
Durch Nichtangabe einer Forderung verletzt man die Auskunfts- und Mitwirkungsverpflichtung im Rahmen der Insolvenz.
Gemäß Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 31.01.2022
Wann liegt eine Unwirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Thema Vorfälligkeitsentschädigungen vor?
Das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I 2466). Deshalb steht nun fest, dass es im Wesentlichen am 1.12.2021 in Kraft treten wird.
Warum ist es so wichtig, Insolvenzanträge durch professionelle Schuldnerberatungsstellen prüfen und erstellen zu lassen?