Wir betreuen Sie in Nordbayern
Hilfe und Beratung bei Schulden in Nürnberg, im Nürnberger Land und bundesweit
Das Haupteinzugsgebiet der Kanzlei für Insolvenz- und Schuldnerberatung Heike Rothe ist die Stadt Nürnberg und das gesamte Nürnberger Land. Dieses Gebiet, mit unserem Hauptsitz in Röthenbach a.d. Pegnitz, umfasst 27 Gemeinden, fünf Städte und drei Märkte, unter anderem Hersbruck, Altdorf, Lauf, Velden, Feucht, Neuhaus und Schnaittach.
Unsere Kanzlei ist ausschließlich spezialisiert auf die Schuldner- und Insolvenzberatung und vertritt Privatpersonen ebenso wie gegenwärtig oder ehemals gewerblich tätige oder selbständige Schuldner im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung, der Vorbereitung der Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz sowie innerhalb des Insolvenzverfahrens.
Amtsgericht – Insolvenzgericht Nürnberg
Für die Insolvenzverfahren in dieser Region ist das Insolvenzgericht in Nürnberg zuständig.
Die Formulare zur Einleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens sind bundesweit einheitlich. Das Insolvenzgericht Nürnberg hat für die Einreichung des Regelinsolvenzverfahrens eigene Formulare, die bei uns selbstverständlich zur Verfügung stehen.
Das Insolvenzgericht Nürnberg ist das „Haus- und Hofgericht“ der Kanzlei Heike Rothe. Jedoch konnten wir auch eine Vielzahl von Privat- und Unternehmerinsolvenzen erfolgreich durch Verhandlungen mit den Gläubigern abwenden. Besonders wenn bei Einzelunternehmen oder mittelständischen Unternehmen mit privatem Vermögen gehaftet wird, muss eine langfristige Lösung gefunden werden.
Insolvenzstatistik Amtsgericht Nürnberg
Im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Nürnberg wurden
- 793 Privatinsolvenzen im Jahr 2018 und
- 613 Privatinsolvenzen im Jahr 2019
eröffnet.
Hierbei handelt es sich um tatsächlich eröffnete – also gerichtliche – Verfahren.
Nicht erfasst sind die Fälle, in denen es aufgrund erfolgreicher außergerichtlicher Schuldenbereinigung nicht zur Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens kommen musste. Diese Fälle einbezogen liegt die Zahl der Verfahren sicherlich um das Zwei- bis Dreifache höher.
Bildquelle: Landratsamt Nürnberger Land/Lauf