Insolvenzanfechtung
Schutz der Gläubiger vor Benachteiligung
Die Insolvenzanfechtung ermöglicht es dem Insolvenzverwalter, Vermögensverschiebungen rückgängig zu machen, welche die Gläubiger eines Insolvenzschuldners benachteiligen. Im Insolvenzverfahren ist der Insolvenzverwalter berechtigt, für die Insolvenzmasse nachteilige Handlungen des Schuldners anzufechten. Vermögensverschiebungen zu Lasten einzelner oder aller Gläubiger können somit rückgängig gemacht werden, um eine gleichmäßge Befriedigung der Gläubiger zu gewährleisten.
Die Grundkonzeption der Insolvenzanfechtung ist auch, dass Gläubiger, die besonderes Wissen über die wirtschaftliche Situation des Schuldners ausnutzen, nicht besser gestellt werden als die restllichen Gläubiger. Besonders Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden, die selbst Vollstreckungstitel erlassen können, sind in einer guten Position, um den Schuldner unter Druck zu setzen. Auch Druckzahlungen an öffentliche Kassen zu Lasten der anderen Gläubiger sind anfechtbar.
Im Verbraucherinsolvenzverfahren ist nicht der Treuhänder, sondern jeder Gläubiger zur Anfechtung berechtigt, § 313 InsO.