Restschuldbefreiung

Neue Schulden

Nach Erteilung oder nach Versagung der Restschuldbefreiung

Für Verfahren, die vor dem 01.10.2020 beantragt wurden:

Wurde Ihnen die Restschuldbefreiung erteilt, besteht erst nach Ablauf von 10 Jahren die Möglichkeit, ein erneutes Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung zu beantragen. 

Bei Versagung der Restschuldbefreiung wegen der Verletzung der Mitwirkungs- und Obliegenheitsverpflichtung besteht erst nach Ablauf von 3 Jahren die Möglichkeit, ein erneutes Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung zu beantragen.

Bei Versagung der Restschuldbefreiung wegen rechtskräftiger Verurteilung aufgrund einer Insolvenzstraftat gem. § 283 – 283 c StGB kann ein erneuter Antrag mit Restschuldbefreiung erst nach Ablauf von 5 Jahren erfolgen. 

Für Verfahren, die nach dem 01.10.2020 beantragt wurden:

Wurde Ihnen die Restschuldbefreiung erteilt, besteht erst nach Ablauf von 11 Jahren die Möglichkeit, ein erneutes Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung zu beantragen.

Bei Versagung der Restschuldbefreiung wegen der Verletzung der Mitwirkungs- und Obliegenheitsverpflichtung besteht erst nach Ablauf von 3 Jahren die Möglichkeit, ein erneutes Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung zu beantragen.

Bei Versagung der Restschuldbefreiung wegen rechtskräftiger Verurteilung aufgrund einer Insolvenzstraftat gem. § 283 – 283 c StGB kann ein erneuter Antrag mit Restschuldbefreiung erst nach Ablauf von 5 Jahren erfolgen. 

Hinweis:
Die Restschuldbefreiung wird beim zweiten Insolvenzverfahren erst nach 5 Jahren erteilt.

Es ist jedoch durchaus möglich, im Wege eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens eine Zahlungsvereinbarung mit allen Gläubigern zu treffen, um drohende Pfändungen zu vermeiden.

Bild: Africa Studio/AdobeStock

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