Rat, Tipps & Wichtiges zu Schulden und Insolvenz

Steuerrückerstattung in der Insolvenz

Ehepartner: Achtung bei gemeinsamer Veranlagung

Steuerrückerstattungen zugunsten des Insolvenzschuldners fließen im eröffneten Verfahren in die Insolvenzmasse. Besteht ein Steuererstattungsanspruch zusammen veranlagter Ehegatten, von denen sich nur einer in der Insolvenz befindet, so hat entsprechend der Rechtsprechung des BFH vom 30.9.2008-VII R18/08 das Finanzamt den Erstattungsanspruch auf beide Ehegatten hälftig zu verteilen.

Sollte bei zusammenveranlagten Ehegatten die Insolvenz eines Ehegatten drohen, so kann es sinnvoll sein, einvernehmlich beim Finanzamt eine getrennte Veranlagung zu beantragen oder bei Einkommenssteuervorauszahlungen des nicht insolventen Ehegatten beim Finanzamt ausdrücklich darauf hinweisen dass diese Vorauszahlung nur auf Rechnung des nicht insolventen Ehegatten erfolgt.

Mehr zu Steuerschulden in der Insolvenz

Seitenanfang