Rechtsberatung
Nur befugte Stellen fragen
Rechtsberatung ist eine Rechtsdienstleistung, die die Beratung in rechtlichen Fragen für private oder juristische Personen umfasst. Eine uneingeschränkte, außergerichtliche, entgeltliche rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen enstprechend dem Rechtsdienstleistungsgesetz im Wesentlichen nur Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälte vornehmen.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Personen, die zur Rechtsberatung berechtigt sind sowie anerkannte Stellen und Personen über die ausreichenden insolvenzrechtlichen Kenntnisse verfügen, um eine erfolgreiche Insolvenz- und Schuldnerberatung vornehmen zu können.
Wichtiges Detail
Der Begriff „Schuldnerberatung“ oder „Schuldenberatung“ ist nicht gesetzlich geschützt, so dass jedermann seiner Dienste unter dem Namen „Schuldnerberatung“ bzw. „Schuldenberatung“ anbieten kann.
Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann aber nur derjenige die Vertretung und das Verhandeln im Namen des Schuldners anbieten, der eine Rechtsberatungsbefugnis nach dem Rechtsberatungsgesetz hat. Die Regulierung fremder Schulden ist nach BGH eine erlaubnispflichtige Tätigkeit.