Immobilien in der Zwangsversteigerung

Immobilien in der Zwangsversteigerung

Rechtzeitige Schuldnerberatung auch bei drohender Hausversteigerung

Arbeitslosigkeit, Krankheit und Scheidung sind die häufigsten Gründe, die zur Kündigung eines laufenden Immobilienkredites führen. Ist Ihre Immobilienfinanzierung „notleidend“ geworden und droht die Kreditkündigung, suchen Sie unverzüglich die kompetente Hilfe der Kanzlei für Insolvenz- und Schuldnerberatung Heike Rothe.

Wir versuchen mit Ihnen Lösungsmodelle zu erarbeiten, die einen Verlust Ihres Zuhauses vermeiden.

Sollte sich keine Lösung für den Erhalt der Immobilie finden lassen, versuchen wir in Verhandlungen mit den Grundschuldgläubigern eine Zwangsversteigerung zu verhindern. Hier können wir Kontakte zu seriösen Immobilienmaklern herstellen, die eine Einwertung der Immobilie vornehmen. Nach Rücksprache mit den Grundschuldgläubigern und Auftragserteilung an den Makler erfolgt das Angebot der Immobilie im Wege des freihändigen Verkaufs.

Der Vorteil für den Schuldner liegt darin, dass seine Immobilie nicht durch einen Zwangsversteigeungsvermerk im Grundbuch erheblich an Wert verliert. Der Vorteil für die Gläubigerbanken liegt vor allem darin, dass sie ein langwieriges, kostenintensives Zwangsversteigerungsverfahren vermeiden können.

Schuldnerberatung in der Hausversteigerung

Sollte sich Ihre Immobilie bereits im Zwangsversteigerungsverfahren befinden, können wir Ihnen ebenfalls behilflich sein. Auch bei bereits laufendem Zwangsversteigerungsverfahren haben Sie nach wie vor die Möglichkeit, die Immobilie freihändig zu verkaufen. Dies hat vor allem den Vorteil, dass die Verwertung der Immobilie, die im Zwangsversteigerungsverfahren ca. zwei Jahre in Anspruch nehmen würde, sehr viel schneller erfolgen könnte.

Es besteht also kein Anlass, vor dem Hintergrund der finanziellen Schieflage die eigene Individualität aufzugeben und sich zum Objekt der sicherlich nicht unberechtigten Interessen des Gläubigers zu machen. Es muss daher wohlüberlegt sein, den Banken widerstandslos Folge zu leisten, eine Immobilie unter Inanspruchnahme von mit Banken kooperierenden Maklerfirmen, bzw. den Banken angeschlossenen Bausparkassen, schnellstens zu verkaufen. Diese verfolgen im Zweifel vordringlich die Interessen der Banken, nicht die des Schuldners.

Das Gesamtproblem des Schuldners ist für den das Zwangsversteigerungsverfahren betreibenden Gläubiger naturgemäß überhaupt nicht relevant. Gerade aber bei einem Immobilienverkauf sind die verschiedensten Aspekte zu beachten. Häufig lassen sich Konzepte zur Gesamtentschuldung finden, aber regelmäßig nur dann, wenn die Verhandlungen begleitet werden von der Kanzlei für Insolvenz- und Schuldnerberatung Heike Rothe, die eben mit der bestmöglichen und umfassenden Lösung dieses Gesamtproblems beauftragt ist.

Es gilt also: rechtzeitige Beratung ist alles!

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Bild: smolaw11/AdobeStock

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