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Insolvenz- und Schuldnerberatung Heike Rothe
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2023 - das Jahr steht für uns für Veränderung.
Sie finden unsere Hauptstelle ab sofort in der Rückersdorfer Straße 18
in 90552 Röthenbach a. d. Pegnitz.
(links neben der Stadt-Apotheke, 1. Stock)
Zudem erstrahlt unser Logo im neuen Glanz
Wir wünschen allen Mandanten und Mandantinnen ein gesundes neues Jahr!
Starten Sie das Jahr 2023 mit einem gemeinsamen Ziel: Endlich schuldenfrei!
Ihr Team der Insolvenz- und Schuldnerberatung Heike Rothe
Heike Rothe, Christian Baierlein und Anna Wolf
Der Deutsche Bundestag hat am 17.12.2020 das Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung verabschiedet.
Die wichtigsten Änderungen:
Der Antrag des Schuldners auf Insolvenzeröffnung ist unzulässig, wenn entgegen § 13 Abs. Satz 3 InsO kein Verzeichnis der Gläubiger und deren Forderungen vorgelegt und dessen Richtigkeit und Vollständigkeit nach § 13 Abs. 7 InsO erklärt worden ist. Die Vorschrift soll den ordnungsgemäßen Ablauf des Insolvenzverfahrens gewährleisten. Das Gericht hat es durch das Gläubigerverzeichnis leichter die Gläubiger bereits im frühen Verfahrensstadium einzubeziehen. (ZVI 5 2013, S. 186)
Diese Rechtsprechung kommt vor allem bei der Beantragung von Regelinsolvenzverfahren zum Tragen. Die Gerichte gehen mehr und mehr dazu über, Anträgen auf Insolvenzeröffnung nicht stattzugeben, wenn Gläubigerverzeichnisse vorgelegt werden, die unvollständige Adressdaten, Gläubigervertreter oder Forderungshöhen zum Inhalt haben.
Ist über das Vermögen eines gewerblich tätigen Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet und seine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit freigegeben, so kann die Entziehung der Gewerbeerlaubnis wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse nur auf Umstände gestützt werden, die nach der Freigabe der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit aus dem Insolvenzverfahrens eingetreten sind und in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit den Umständen stehen, die zur Eröffnung geführt haben (VG Neustadt a.d. Weinstraße. 4 L 1076/12).
Der erwerbslose Schuldner muss sich im Rahmen des § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO während der Insolvenz aktiv um eine Arbeitsstelle bemühen. Erforderlich sind im Durchschnitt 10 bis 12 Bewerbungen im Monat. Allein eine Meldung bei der zuständigen Agentur für Arbeit reicht nicht. (AG Göttingen, Beschl. v. 08.09.2011 – 71 IN 122/05)
Will der Treuhänder (Insolvenzverwalter) erreichen, dass bei der Berechnung des pfändungsfreien Betrages des Arbeitseinkommens des Schuldners der Ehegatte wegen eigener Einkünfte als Unterhaltsberechtigter nicht berücksichtigt wird, hat er die Entscheidung des Insolvenzgerichts herbeizuführen. Das Gerícht hat dann nach billigem Ermessen unter Abwägung der wirtschaftlichen Lage des Gläubigers und des Schuldners sowie der von ihm unterhaltenen Angehörigen zu treffen (BGH, Urteil v. 03.011.2011 – 1 IX ZR 45/11 – LG Halle, AG Naumburg).
Die Umwandlung einer Lebensversicherung zur Erlangung des Pfändungsschutzes nach § 851 c ZPO vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nicht nach den Vorschriften der Insolvenzordnung (§§ 129 ff. InsO) anfechtbar. (OLG Stuttgart, ZVI 2 S. 68 ff).
Mehr zum Schutz der Altersvorsorge
Das Zwangsvollstreckungsverbot für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens gilt auch für die eidesstattliche Versicherung. § 89 Abs. 1 InsO verbietet während der Dauer des Insolvenzverfahrens Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzelner Insolvenzgläubiger sowohl in die Insolvenzmasse als auch in das sonstige Vermögen des Schuldners (BGH IX, ZB 275/10).
Auch Vollstreckungsmaßnahmen von Neugläubigern während des Insolvenzverfahrens sind nur in Ausnahmefällen zulässig.
Mehr zur eidesstattlichen Versicherung
Urlaubsgeld fällt nicht in die Insolvenzmasse soweit es den Rahmen des Üblichen in gleichartigen Unternehmen nicht übersteigt. Dies gilt auch dann, wenn das Urlaubsgeld in den vorgrgebenen Grenzen eine erhebliche Höhe erreicht (BGH IX, ZB 239/10).
Im vorliegenden Fall stand dem Insolvenzschuldner Urlaubsgeld in Höhe von 3.377,88 € aus seiner Beschäftigung bei einem Unternehmen in der Metallindustrie zu. Der Insolvenzverwalter beantragte 50 % für pfändbar zu erklären. Das Insolvenzgericht gab dem Antrag statt, der BGH dagegen hat auf sofortige Beschwerde des Schuldners hin den Beschluss des Insolvenzgerichts geändert und das Urlaubsgeld insgesamt für unpfändbar erklärt.