Gemeinnützige vs. gewerbliche Schuldnerberatungen
Merkmale, Besonderheiten, Konsequenzen
Gemeinnützige Schuldnerberatung
Gemeinnützige Schuldnerberatungen, deren Träger häufig Caritas, Diakonie oder AWO sind, führen in der Regel keine „Vollmandate“. Was bedeutet das?
In erster Linie fordern sie vom betroffenen Schuldner ein hohes Maß an Selbstinitiative. Die vorstehend aufgeführten Stellen bilden häufig aus Kostengründen sogenannte „Selbsthilfegruppen“ mit mehreren Personen, die in einer Art Seminar grundlegende Informationen zum Verbraucherinsolvenzverfahren und seine Besonderheiten erteilen. Sie erhalten vorgefertigte Schreiben, die Sie selbst an Ihre Gläubiger zu senden haben und werden angewiesen, wie Sie deren Antwort auszuwerten haben. Auch der dann obligatorisch zu erstellende Schuldenbereinigungsplan ist von Ihnen selbst zu erstellen und zu versenden. Das Insolvenzformular haben Sie selbst auszufüllen. Sie erhalten von der gemeinnützigen Schuldnerberatung lediglich Hilfe zur Selbsthilfe.
Die Kanzlei für Schuldner- und Insolvenzberatung Rechtsanwältin Heike Rothe erledigt all diese Arbeiten für Sie. Aus Gründen der Schweigepflicht gibt es selbstverständlich auch keine Sammeltermine, Ihr Mandat wird anonym und individuell geführt!
Mehr zu staatlicher Hilfe finden Sie hier
Gewerbliche Schuldnerberatung
Neben den gemeinnützigen Schuldnerberatungen, die grundsätzlich eine staatliche Anerkennung haben, gibt es eine Vielzahl von Unternehmen, die sich „Schuldnerberatung“ nennen.
Da der Begriff „Schuldner- und Insolvenzberatung“ nicht gesetzlich geschützt ist und von jedem genutzt werden kann, tummelt sich vor allem im Internet eine Vielzahl von Schuldner- und Insolvenzberatern, deren Seriosität und Qualifikation für den Schuldner schwer erkennbar ist.
Ein Qualitätsmerkmal ist auf jeden Fall eine staatliche Anerkennung durch die jeweils zuständige Regierung. Diese verlangt von der anerkannten Stelle einen jährlichen Rechenschaftsbericht über die Mandate, deren Abrechnung und deren Erfolge, sodass eine uneingeschränkte Kontrolle gewährleistet ist. Auch Rechtsanwälte, die als Schuldner- und Insolvenzberater tätig sind, sollten als Organ der Rechtspflege als seriös angesehen werden können und unterliegen im Falle einer Anzeige der Kontrolle der Rechtsanwaltskammer.
Bei der Auswahl Ihrer Schuldner- und Insolvenzberatung sollten Sie auf obige Merkmale achten und nicht jeder gewerblichen Schuldnerberatung, die als solche im Internet oder in sonstigen Medien werbend auftritt, Ihr Vertrauen schenken!
Vermeiden Sie, bevor Sie eine Schuldnerberatung beauftragen, Ihre konkreten Daten über das Internet für eventuelle Kreditanfragen preiszugeben. Solche Informationen sollten Sie grundsätzlich nur in einem persönlichen Gespräch mit dem Schuldnerberater, den Sie auserkoren haben, bekannt geben.