Rat, Tipps & Wichtiges zu Schulden und Insolvenz

Ehe und Insolvenz

Keine Mithaftung – meistens jedenfalls

Eine häufig gestellte Frage bei der Vorbereitung der Insolvenz ist die Frage des Lebenspartners des Schuldners, ob er bei Eheschließung „die Schulden mitheiraten“ würde. Grundsätzlich ist hierzu festzustellen: Man heiratet keine Schulden mit. Eheschließung bedeutet keine Haftungsübernahme.

Hat also vor der Eheschließung keine Mithaftung des Partners bestanden und wurde diese nicht während der Ehe zum Beispiel durch Übernahme einer Bürgschaft ausdrücklich übernommen, so entsteht durch die Eheschließung selbst keine Mithaftung.

Sittenwidrige Ehegattenbürgschaft

Oft ist die Situation anzutreffen, dass ein einkommensloser und vermögensloser Ehepartner eine Bürgschaft für den anderen Ehepartner übernommen hat.

In diesen Fällen prüfen wir, ob es sich um eine sittenwidrige Ehegattenbürgschaft handelt. Ob Sittenwidrigkeit gegeben ist, hängt immer vom Einzelfall ab.

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