Professionelle Hilfe in der Schuldenkrise

Video: Überbrückungshilfe III

Antrag nunmehr möglich!

von Heike Rothe

Die Rahmenbedingungen für  die Antragstellung haben sich stark geändert.
Eine vorherige Beratung beim Steuerberater ist dringend erforderlich!

Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die Überbrückungshilfe ausschließlich der Deckung Ihrer betrieblichen Fixkosten dienen und nicht als Unterstützung zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs.

Interessenverbände raten Ihnen zu Kreditaufnahmen – das raten wir nicht!

Sollten Sie durch den Lockdown erhebliche Verbindlichkeiten angehäuft haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Ein Insolvenzverfahren bedeutet nicht, dass Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen.

Wir helfen Ihnen durch diese schwere Zeit!

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