Coronahilfe pfändbar?
Coronahilfe ist rein rechtlich pfändbar
Im Wege eines Vollstreckungsschutzantrages beim zuständigen Vollstreckungsgericht muss die Freigabe der Coronahilfe beantragt werden.
Ist ist davon auszugehen, dass die Gerichte im Sinne des Schuldners entscheiden werden.
Benötigen Sie hierbei unsere Hilfe, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.