Professionelle Hilfe in der Schuldenkrise

Corona-Soforthilfen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden

Die von Bund und Ländern für Kleinstunternehmer und Selbstständige gezahlten Corona-Soforthilfen dürfen gem. BGH-Urteil (AZ: VII ZB 24/20) nicht gepfändet werden.

Grund: Die Soforthilfen würden allein zum Zweck der Sicherung der Existenz des Unternehmers oder des Selbstständigen gewährt und nicht für bestehende Forderungen von Gläubigern.

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