Corona-Soforthilfen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden
Die von Bund und Ländern für Kleinstunternehmer und Selbstständige gezahlten Corona-Soforthilfen dürfen gem. BGH-Urteil (AZ: VII ZB 24/20) nicht gepfändet werden.
Grund: Die Soforthilfen würden allein zum Zweck der Sicherung der Existenz des Unternehmers oder des Selbstständigen gewährt und nicht für bestehende Forderungen von Gläubigern.