Gemäß Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 31.01.2022
Corona und Insolvenz
Aktuelles im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Gemäß Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 31.01.2022
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Was muss ich im Zusammenhang mit der Insolvenzaussetzung (COVInsAG) beachten?
Rein rechtlich ist die Coronahilfe im Wege der Kontopfändung pfändbar.
Blog-Artikel zum Thema Insolvenz und Corona
Herr Norbert Schaller hat Frau Rechtsanwältin Heike Rothe in der dritten Folge "Fünf Fragen - eine Tasse Kaffee" zum Thema "Corona & Immobiliendarlehen. Wie gehe ich damit um?" interviewt.
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Die Rahmenbedingungen für die Antragstellung haben sich stark geändert.
Eine vorherige Beratung beim Steuerberater ist dringend erforderlich!
Unsere Vorsorge gegen das Corona-Virus: Wir haben ein Hygienekonzept für unsere Kanzlei entwickelt und die Arbeitsplätze der Mitarbeiter durch Schutzscheiben gesichert.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe dient der Unterstützung von Unternehmen, Betrieben und Vereinen, die von den aktuellen Einschränkungen im „leichten Lockdown“ betroffen sind.
Was ist bei der Auszahlung der Corona-Soforthilfe zu beachten? Was mache ich, wenn ich aufgefordert werde, diese wieder zurückzuzahlen?
Bild: LIGHTFIELD STUDIOS/AdobeStock