Lohnpfändung

Wer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, der muss damit rechnen, dass der Gläubiger Lohn und Gehalt pfänden lässt. Voraussetzung hierfür ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, den das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners aufgrund eines Vollstreckungstitels auf Antrag des Gläubigers erlässt. Dieser wird dann dem Arbeitgeber als sog. Drittschuldner durch den Gerichtsvollzieher sowie dem Schuldner zugestellt.

Hat der Schuldner dem Kreditgeber im Kreditvertrag eine Lohnabtretung erklärt, kann der Gläubiger ohne Vollstreckungstitel diese Lohnabtretung beim Arbeitgeber "offenlegen". Nach Offenlegung der Lohnabtretung ist der Arbeitgeber als Drittschuldner wiederum verpflichtet, die pfändbaren Beträge abzführen.

Sprechen Sie die Schuldnerberatung Heike Rothe rechtzeitig an, um die Pfändung kurzfristig abzuwenden oder es gar nicht erst so weit kommen zu lassen! Viele Arbeitgeber reagieren sehr empfindlich auf Lohnpfändungen!

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