Kontopfändung

Wer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, der muss damit rechnen, dass Gläubiger auch das Bankkonto pfänden lassen. Voraussetzung hierfür ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, den das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners aufgrund eines Vollstreckungstitels erlässt. Dieser wird dann der Bank als sog. Drittschuldner durch den Gerichtsvollzieher sowie dem Schuldner zugestellt.

Sprechen Sie die Schuldnerberatung Heike Rothe rechtzeitig an, um die Pfändung kurzfristig abzuwenden oder es gar nicht erst so weit kommen zu lassen!

Mehr zum Kontopfändungsschutz.

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