Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter verwaltet und verwertet während eines Insolvenzverfahrens das pfändbare Vermögen des Insolvenzschuldners.

Ein häufiges Missverständnis liegt in der Annahme, der Insolvenzverwalter sei der Anwalt des Schuldners und vertrete dessen Interessen.
Das ist falsch: Der Insolvenzverwalter ist vom Gericht bestellt und vertritt die Insolvenzmasse.
Tauchen also - wie oft - Zweifelsfragen auf, sollte sich der Schuldner anderweitig rechtlich beraten lassen. Wir übernehmen auch die Vertretung des Schuldners in der dreiährigen Phase der Restschuldbefreiung, insgesamt oder auch natürlich nur für Einzelfragen.

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