Eidesstattliche Versicherung

Offenbarungseid und eidesstattliche Versicherung, umgangssprachlich "Vermögensauskunft"

Am 27. Juni 1970 wurde der alte Begriff Offenbarungseid durch "eidesstattliche Versicherung" ersetzt. Auf Antrag eines Gläubigers, der im Besitz eines Vollstreckungstitels ist, kann dieser bei erfolgloser vorheriger Zwangsvollstreckung die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verlangen. Hierdurch erlangt der Gläubiger Einblick in sämtliche Details der Einkommens- und Vermögenssituation des Schuldners. Er erhält alle Informationen zu Namen und Adressen der Drittschuldner: dazu gehören auch und vor allem der Arbeitgeber, Bausparkassen, Lebensversicherungen, Bank usw.

Die Verpflichtung zur Vermögensoffenbarung wird in das beim örtlich zuständigen Amtsgericht geführte Schuldnerverzeichnis eingetragen. Dieses öffentliche Verzeichnis ist eine Informationsbasis für privatwirtschaftlich organisierte Wirtschaftsauskunfteien (zum Beispiel die SCHUFA). In aller Regel gefährdet ein solcher Eintrag die Kreditwürdigkeit der eingetragenen Person.

Folgen der eidesstattlichen Versicherung bzw. Vermögensauskunft

Nicht nur das beim Amtsgericht geführte Schuldnerregister registriert die eidesstattliche Versicherung: Gleichzeitig erfolgt der Eintrag bei der Schufa! Die Eintragung bleibt für die Dauer von 3 Jahren bestehen, es sei denn, Sie haben den Gläubiger vor Ablauf der Drei-Jahres-Frist befriedigt und ihn verpflichtet, die Löschung des Eintrags bei der Schufa zu veranlassen.     

Das Thema Versicherung an Eides statt ist komplex. Wir beraten Sie gerne.

Zurück

Seitenanfang