Der Deutsche Bundestag hat am 17.12.2020 das Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung verabschiedet.
Hier erfahren Sie die wichtigsten Änderungen.
Insolvenz- und Schuldnerberatung Heike Rothe
Rückersdorfer Straße 18, 90552 Röthenbach
Erlenstegenstraße 5, 90491 Nürnberg (bei UniVersa Servicenter Thomas Rothe)
Tel.: 0911 5700602
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Der Deutsche Bundestag hat am 17.12.2020 das Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung verabschiedet.
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Die Kanzlei für Insolvenz- und Schuldnerberatung hat die WISO-Sendung am 30.11.2020 ebenfalls verfolgt. Rechtsanwältin Heike Rothe macht entsprechende Anmerkungen - insbesondere zur EOS-Gruppe
Unsere Vorsorge gegen das Corona-Virus: Wir haben ein Hygienekonzept für unsere Kanzlei entwickelt und die Arbeitsplätze der Mitarbeiter durch Schutzscheiben gesichert.
Die Verkürzung der Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz wird kommen. Verlieren Sie keine Zeit!
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe dient der Unterstützung von Unternehmen, Betrieben und Vereinen, die von den aktuellen Einschränkungen im „leichten Lockdown“ betroffen sind.
Was ist bei der Auszahlung der Corona-Soforthilfe zu beachten? Was mache ich, wenn ich aufgefordert werde, diese wieder zurückzuzahlen?
Scheitern sämtliche Sanierungsversuche und soll eine Entschuldung des Unternehmens oder der natürlichen selbstständigen Person erfolgen, muss dieses bzw. dieser ein Regelinsolvenzverfahren beantragen.
Egal, ob Sie arbeitslos sind, im Anstellungsverhältnis beschäftigt, freiberuflich oder gewerblich tätig sind: Wir finden maßgeschneiderte Konzepte, eine drohende oder bereits eingetretene Insolvenz abzuwenden. Der Weg in die Schuldner- und Insolvenzberatung ist kein Sprung ins kalte Wasser! Etwa 65 % der Mandate können ohne ein gerichtliches Insolvenzverfahren erfolgreich beendet werden.