Wege aus der Schuldenkrise

Sanierung

Außergerichtliche Schuldenbereinigung für Privatpersonen

Um eine Privat- oder Verbraucherinsolvenz zu beantragen, ist zuvor der Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung zwingend erforderlich.

Dafür muss eine aussagekräftige, aktuelle Gläubigerliste erstellt werden, die sämtliche Gläubiger umfassen sollte. Wir prüfen die bei uns eingehenden Forderungsaufstellungen hinsichtlich eventuell bestehender Verjährungseinreden und Verwirkunsgeinwendungen sowie geltend gemachter Kosten.

So funktioniert die Schuldenbereinigung (Sanierung)

Liegt eine vollständige Gläubigerliste vor, erfolgt ein Zahlungsangebot, das sich an den persönlichen und wirschaftlichen Verhältnissen des Schuldners orientiert. Im Rahmen der Darlegung der persönlichen Verhältnisse ist vorzutragen, ob der Schuldner ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet ist und eventuell Kinder hat. Daraus ergibt sich, wie viele unterhaltsberechtigte Personen bei der Berechnung des Zahlungsangebotes zu berücksichtigen sind. 

Hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse sind die monatlichen Nettoeinkünfte bekannt zu geben. Auf Grundlage dieser Angaben wird das Zahlungsangebot erstellt, wobei im Mindesten die pfändbaren Beträge anzubieten sind.

Stimmen alle Gläubiger dem Zahlungsangebot zu, ist der Versuch der außergerichtlichen Schuldenbereinigung erfolgreich beendet. Damit kann die Entschuldung ohne Insolvenzverfahren durchgeführt werden.

Was passiert, wenn der Schuldenbereinigungsplan scheitert?

Scheitert der Versuch der außergerichtlichen Schuldenbereinigung, ist dieses Scheitern seitens einer anerkannten Person (Rechtsanwalt) oder anerkannten Stelle zu bescheinigen. Diese Bescheinigung ist zwingende Voraussetzung für die Beantragung der Privat- oder Verbraucherinsolvenz.

Liegt hinsichtlich der Zustimmung eine sogenannte Kopf- und Summenmehrheit vor, d. h. mehr als die Hälfte der Gläubiger, die auch mehr als die Hälfte der Gesamtverschuldung auf sich vereinigen, kann ein Antrag auf Ersetzung der Zustimmung der ablehnenden Gläubiger beim zuständigen Insolvenzgericht erfolgen.

Unsere Erfolgsquote im Zustimmungsersetzungsverfahren liegt bei 100 %.

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