Wege aus der Schuldenkrise

Lösungen für Selbstständige und Unternehmen

Schulden loswerden – gerichtlich oder außergerichtlich

So können sich Selbstständige entschulden

Natürliche Personen, die selbstständig tätig sind, können sich ebenso wie Privatpersonen über ein Insolvenzverfahren oder eine Sanierung entschulden. Auch hier erfolgt die Sanierung mit Hilfe eines Schuldenbereinigungsverfahrens, das eine gleichmäßige Befriedigung sämtlicher Gläubiger mit Hilfe von Raten oder einer Einmalzahlung vorsieht.

Ist eine Schuldenbereinigung bzw. Sanierung nicht möglich, ist ein Regelinsolvenzverfahren zu beantragen. Eine Insolvenzantragspflicht der selbstständig tätigen natürlichen Personen, die eine Einzelfirma betreibt, ist nicht gegeben.

So können sich Unternehmen entschulden

Grundsätzlich besteht auch bei juristischen Personen (GmbH, OHG, KG o. ä.) die Möglichkeit einer Schuldenbereinigung bzw. Sanierung über die Einigung mit den Gläubigern über einen Vergleich.

Achtung: Der Geschäftsführer einer GmbH ist bei drohender Zahlungsunfähigkeit verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Diese Insolvenzantragspflicht lässt sich vermeiden, wenn mit den Gläubigern Zahlungsvereinbarungen getroffen worden sind.

Wichtige Themen

Selbstständigenberatung

Insolvenzanträge sind häufig unvollständig und fehlerhaft; die Gläubigerlisten entsprechen nicht den Anforderungen.

Sanierung und Umstrukturierung

Für kleine und mittlere Unternehmen erarbeiten wir Falle einer Krise Konzepte, die ein Fortbestehen bei gleichzeitiger Entschuldung ermöglichen.

Regelinsolvenz bei Selbstständigen und Unternehmen

Scheitern sämtliche Sanierungsversuche und soll eine Entschuldung des Unternehmens oder der natürlichen selbstständigen Person erfolgen, muss dieses bzw. dieser ein Regelinsolvenzverfahren beantragen.

Gewerbeuntersagung

Hat ein Selbstständiger hohe Schulden bei der öffentlichen Hand, leitet diese zunehmend ein Gewerbeuntersagungsverfahren wegen Unzuverlässigkeit gemäß § 35 GewO ein – eine existenzvernichtende Maßnahme.

Insolvenz und Eigenverwaltung

In der Eigenverwaltung soll die Geschäftsführung die Sanierung im Insolvenzverfahren weitgehend selbst steuern. Der Insolvenzverwalter wird ersetzt durch den Sachwalter, der im wesentlichen auf Überwachungsfunktionen beschränkt ist.

Zahlungsprobleme des Geschäftspartners

Wird ein Geschäftspartner zahlungsunfähig, sollten Sie nicht auf die Maxime vertrauen „Insolvenzrecht ist für mich nicht von Bedeutung – meiner Firma geht es gut.“ Dies kann auch eine gutgehende Firma in große Probleme stürzen.

Insolvenzantragspflicht

Der Geschäftsführer einer GmbH muss binnen drei Wochen nach Kenntnis des Insolvenzgrundes Insolvenzantrag stellen. Ansonsten macht er sich wegen Insolvenzverschleppung gemäß § 15a Abs. IV InsO strafbar.

Insolvenzantrag durch Dritte

Ein zahlungsunfähiger und überschuldeter Selbstständiger oder Freiberufler ist nicht verpflichtet, die Eröffnung der Insolvenz über sein Vermögen zu beantragen. Hat er aber über einen gewissen Zeitraum hinweg hohe Verbindlichkeiten aufgebaut, droht ein Insolvenzverfahren über einen Fremdantrag.

Strafrechtliche Verantwortung des GF

In Insolvenzverfahren einer GmbH oder UG werden durch die Staatsanwaltschaft grundsätzlich Ermittlungen geführt hinsichtlich einer evtl. strafrechtlichen Verantwortung des Geschäftsführers bezgl. Insolvenzverschleppung, Bankrott, schweren Bankrotts, Verletzung der Buchführungspflicht u.a. 

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