Kosten und Gebühren

Tätigkeitsrahmen für das Verbraucherverfahren 

Diese Tätigkeiten sind im Pauschalhonorar enthalten:

  • Zusammenstellen der Gläubigerliste
  • Erstellen des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
  • Ausstellen der Bescheinigung nach § 305 InsO
  • Vertretung des Schuldners bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Nicht enthalten sind im Pauschalhonorar:

  • Ausfüllen des Insolvenzantrages – die Kosten hierfür betragen 100,00 € inkl. USt.
  • Zustimmungsersetzungsverfahren
  • Erstellen eines Insolvenzplans
  • Einigung in der Wohlverhaltensphase
  • Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung 
  • Vertretung im Insolvenzverfahren
  • Vertretung bei Versagungsantrag des Gläubigers

Sollte im Rahmen des Versuchs der außergerichtlichen Schuldenbereinigung eine Einigung mit den Gläubigern erzielt worden sein, fällt eine zusätzliche Einigungsgebühr an, deren Abrechnung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) erfolgt.

Sollte im Rahmen des Versuchs der außergerichtlichen Schuldenbereinigung die Verwertung – insbesondere der Verkauf – einer Immobilie erforderlich sein, ist die anfallende Gebühr im Einzelfall festzulegen und orientiert sich nicht unbedingt an den Gebührensätzen.

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