Wege aus der Schuldenkrise

Zahlungsprobleme des Geschäftspartners

Insolvenz eines Geschäftspartners – wie ein Blitz aus heiterem Himmel

Wenn ein Geschäftspartner zahlungsunfähig wird, sollten Sie nicht auf die Maxime vertrauen „Insolvenzrecht ist für mich nicht von Bedeutung – meiner Firma geht es gut.“

Diese Auffassung kann in der Rechtspraxis auch eine gutgehende Firma in große Probleme stürzen. Hinter der Insolvenzanfechtung stehen die §§ 129 ff. InsO. Diese Vorschriften haben auch für den Gläubiger eines später in die Insolvenz gehenden Geschäftspartners eine erhebliche Relevanz.

Risiken und Folgen für Sie: ein Beispiel

Sie liefern Ware an einen guten Kunden, den Sie schon seit Jahren beliefern. Anders als früher zahlt Ihr Kunde seine Rechnung nicht mehr pünktlich, sondern verzögert. Aufgrund Ihrer Mahnung zahlt der Kunde. Dieses Geschäftsgebaren setzt sich künftig fort, sodass Zahlungen erst aufgrund von Ihren Anmahnungen erfolgten.

Im Folgejahr muss Ihr Geschäftspartner Insolvenz anmelden. Ihre letzte angemahnte Rechnung wird nicht mehr bezahlt.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens meldet sich der Insolvenzverwalter Ihres Geschäftspartners und erklärt die Anfechtung sämtlicher Zahlungen Ihres Schuldners, die dieser aufgrund Ihrer Mahnungen geleistet hat. Der abstrakte Begriff „Anfechtung“ bedeutet, dass der Insolvenzverwalter die Zahlungen des Schuldners an Sie zurück haben will.

Sie blicken ins Gesetz, namentlich in die §§ 130, 131, 132 InsO und wähnen sich auf der sicheren Seite, weil ja die Zahlungen schon länger als 3 Monate vor Insolvenzantragsstellung geleistet wurden.

Lesen Sie jetzt den § 133 InsO, stellen Sie fest, dass im ungünstigsten Fall, auch Zahlungen der letzten 10 Jahre (!) vor der Insolvenzeröffnung angefochten werden können, wenn der Schuldner mit dem Vorsatz geleistet hat, andere Gläubiger zu benachteiligen und Sie den Vorsatz kannten. Sie meinen immer noch, auf der sicheren Seite zu sein, weil Sie diesen Vorsatz natürlich nicht kannten!

Dass wird aber möglicherweise von einem Gericht anders beurteilt. Bisweilen wird seitens der Rechtsprechung unterstellt, dass derjenige, der regelmäßig seine Zahlungen anmahnen muss, Kenntnis davon hat, dass der andere Teil zahlungsunfähig ist. Zahlungsunfähigkeit muss nämlich kein Dauerzustand sein, sondern kann auch als vorübergehende Ausprägung vorkommen.

Sie stellen nunmehr fest, dass durch die Geltendmachung der Anfechtung seitens des Insolvenzverwalters ein erhebliches Bedrohungspotenzial vorliegt und Sie sich wehren müssen.

Ohne anwaltliche Beratung – spätestens bei der Anfechtungserklärung seitens des Insolvenzverwalters – setzen Sie sich erheblichen Risiken aus.

Wenden Sie sich in einem solchen Fall unverzüglich an uns!

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