Rat, Tipps & Wichtiges zu Schulden und Insolvenz

Insolvenzfeste Altersvorsorge

Möglichkeiten für die nachhaltige Absicherung

Unselbständig Tätige erhalten häufig durch ihren Arbeitgeber sogenannte „vermögenswirksame Leistungen“. Es bestehen für den Arbeitnehmer mehrere Möglichkeiten, diese vermögenswirksamen Leistungen anzusparen.

  • Bausparverträge: mit vermögenwirksamen Leistungen können Bausparverträge angespart werden; diese sind ausschließlich kapitalbildend und im Falle eines Insolvenzverfahrens ungeschützt, d. h. Sie gehen bei Werthaltigkeit in der Insolvenzmasse auf.
  • Riesterverträge dagegen, die über vermögenswirksame Leistungen oder auch so bespart werden, sind unter klar definierten Voraussetzungen insolvenzfest. Für Rürupverträge gilt Entsprechendes. Sollten Sie diesbezüglichen Klärungsbedarf haben, wenden Sie sich an uns!

Schutz einer bestehenden Altersvorsorge

Selbständige aber auch Arbeitnehmer betreiben ihre private Altersvorsorge häufig in Form von Kapitallebensversicherungen bzw. privaten Rentenversicherungen. Bis 2007 unterlagen diese vor allem im Insolvenzfall dem schrankenlosen Pfändungszugriff. Mit Wirkung vom 31.03.2007 hat der Gesetzgeber mit der Einführug der §§ 851 c, 851 d ZPO einen speziellen Altersvorsorgeschutz eingeführt. Für pfändbare Lebens-/Rentenversicherungen besteht seitdem ergänzend gem. § 167 VVG ein Umwandlungsanspruch, der aber rechtzeitig genutzt werden muss! Die herkömmliche Lebens- bzw. Rentenversicherungsverträge können demnach jedezeit auf ein pfändungsgeschütztes Altersvorsorgeprodukt umgestellt werden.

Hilfreiche Informationen zur Privatinsolvenz im Alter gibt es hier: privatinsolvenz.net

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