Staatlich anerkannte Schuldnerberatung

Zulassung als staatlich anerkannte Stelle im Sinne der InsO.

Rechtssicherheit für Sie

Um als „geeignete Stelle“ im Sinne der Insolvenzordnung für anerkannt zu werden, sind strenge Anerkennungsvoraussetzungen zu erfüllen.

Hier einige der Voraussetzungen:

  • praktische Erfahrung der in der Schuldnerberatung tätigen Personen
  • spezielle fachliche Qualifikation
  • Rrechtsberatung muss möglich und zulässig sein
  • besondere datenschutzrechtliche Bestimmungen müssen erfüllt werden

Warum ist die Zulassung als anerkannte Stelle so wichtig?

Über die gesamte Tätigkeit ist regelmäßig gegenüber der Regierung von Mittelfranken Bericht und Rechenschaft in allen Bereichen abzugeben! Ein wichtiger Punkt für die Mandantinnen und Mandanten und ein wesentliches Abgrenzungskriterium gegen die Vielzahl anderweitiger Schuldnerberatungsstellen. 

Als zugelassene Rechtsanwältin bin ich auch „geeignete Person“ im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 der InsO.

Die Beratung im Sinne des § 305 Abs.1 Nr. 1 InsO hat der Aussteller der Bescheinigung persönlich vorzunehmen. Es genügt nicht, dass er sich anhand ihm vorgelegten Unterlagen davon überzeugt, dass ein Dritter das Verfahren ordnungsgemäß abgewickelt hat. (AG Düsseldorf 513 IK 233/14)

Erfolgt die Schuldnerberatung durch eine nicht anerkannte Stelle und wird die Bescheinigung später durch einen Rechtsanwalt unterzeichnet, ist dies nach obiger Rechtsprechung unzulässig.

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