Eigenes Auto und Insolvenz

Eigenes Auto und Insolvenz

So bleiben Sie weiterhin mobil

Das Auto fällt grundsätzlich in die Insolvenzmasse. Es gibt aber durchaus Ausnahmen. Ist das Auto zur Ausübung des Berufes unerlässlich, wird der Insolvenzverwalter eine Verwertung des KFZ für die Insolvenzmasse nicht unbedingt anstreben. Denn zu den sogenannten Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase des Insolvenzverfahrens gehört es, dass der Schuldner seine Arbeitskraft dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt und bestrebt ist, mit dem pfändbaren Betrag seines Lohnes die Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen. Ist hierzu ein PKW erforderlich, würde die Verwertung des Fahrzeugs die Erfüllung der Obliegenheiten unmöglich machen oder erschweren.

Unterschiedliche Beurteilung im Sozial- und im Insolvenzrecht

Das Zugeständnis, ein eigenes Auto im Eigentum zu haben, wird im Sozialrecht und Insolvenzrecht unterschiedlich beurteilt. Bezieher von ALG II dürfen nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 SGBII ein angemessenes Auto behalten – vor allem um wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen zu können. In der Praxis hat sich hier eine Wertgrenze von ca. 7.500,00 EUR herauskristallisiert.

Auch wenn eine Arbeitsaufnahme im Insolvenzverfahren im Interesse der Gläubiger ist, so wird man diese sozialrechtliche Wertung nicht ohne weiteres auf das Insolvenzrecht übertragen können. Für den Insolvenzverwalter nicht das SGB sondern in erster Linie § 811 Nr. 5 ZPO maßgebend: Nur wenn der Schuldner in absehbarer Zeit eine konkrete Arbeitsstelle in Aussicht hat und diese nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann, kann auf eine Verwertung verzichtet werden.

Möglichkeiten

Für die Frage, ob ein Auto zur Insolvenzmasse gehört oder nicht, ist das normale Zivilgericht zuständig. Die Kanzlei für Insolvenz- und Schuldnerberatung Heike Rothe kann Sie in dieser Angelegenheit jederzeit erfolgversprechend vertreten.

Die Pfändbarkeit des Fahrzeuges, wenn der Ehegatte des Schuldners behindert ist, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. Hier können jedoch Parallelen zu dem Fall begründet werden, wenn das Auto zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit notwendig ist.

Es besteht auch die Möglichkeit, das Auto aus der Masse heraus zu kaufen. Auch hier empfiehlt es sich, sich für die entsprechenden Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder juristischen Beistands zu bedienen.

Bild: Zdenka/AdobeStock

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