Rat, Tipps & Wichtiges zu Schulden und Insolvenz

Verfahrensbeteiligte der Insolvenz

Beratung nicht vernachlässigen

Verfahrensbeteiligte in der Insolvenz sind zum einen die Gläubiger bzw. deren Vertreter (Rechtsanwälte, Inkassounternehmen).

Der Insolvenzverwalter vertritt nicht die Interessen des Schuldners! Er vertritt die Insolvenzmasse.

Eine Tatsache, die von den Schuldnern in der Praxis immer wieder übersehen wird. Hat der Schuldner in seinem Insolvenzverfahren Beratungsbedarf, so kann er sich an seine vorher für ihn tätig gewordene Schuldnerberatung oder einen Rechtsanwalt wenden.

Hat der Schuldner zur Vorbereitung der Insolvenz keine Beratung in Anspruch genommen (was bei der Beantragung der Regelinsolvenz nicht erforderlich ist), sollte er die Hilfe einer rechtskundigen Person, insbesondere eines Rechtsanwalts mit insolvenzrechtlichen Kenntnissen in Anspruch nehmen.

Diese Hilfe ist vor allem dann dringend anzuraten, wenn sich ein Gläubiger bei der Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle auf vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung beruft.

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