Rat & Tipps zu Immobilien und Insolvenz

Immobilie und Insolvenz

Immobilien spielen bei wirtschaftlichen Problemen eine immer größere Rolle

Hierbei gilt es zu unterscheiden zwischen dem Immobilienerwerb als Steuersparmodell und dem Immobilienerwerb zur Eigennutzung.

Immobilienerwerb als Steuersparmodell

Es gehört und gehörte nahezu zum guten Ton, mindestens eine vollfinanzierte Immobilie zur Steuerersparnis zu erwerben. Zinsfestschreibungen für zehn Jahre sowie Mietgarantien schienen das Risiko, eine solche Immobilie zu erwerben, auf ein Minimum zu reduzieren.

Direkte Gespräche mit der damals finanzierenden Bank fanden häufig nicht statt, sondern nur mit dem Vermittler der Wohnung. Der Erwerber der Wohnung kannte diese nur aus einem Exposé (Beschreibung der Immobilie und zum Teil geschönte Bilder).

Immer öfter stellt sich mittlerweile  heraus, dass der Kaufpreis für die erworbene Immobilie ervöllig überhöht war und diese den Käufer nun bei Wegfall der Mietgarantie finanziell bei weitem überfordert.

Beim Verkauf der Immobilie können wir durch Makler, die in dieser Problematik spezialisiert sind, weiterhelfen. Die Verhandlungen mit den finanzierenden Banken v. a. hinsichtlich der Regelung der Restverbindlichkeiten nach Verkauf der Wohnung führt die Kanzlei für Insolvenz- und Schuldnerberatung Heike Rothe überaus erfolgreich.

Häufig kann dadurch eine Insolvenz vermieden werden.

Immobilienerwerb zur Eigennutzung

Auch nach dem Erwerb einer Immobilie zur Eigennutzung kann es zu einer Überschuldung der betreffenden Person oder Personen kommen. Gründe sind hier vor allem Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Krankheit oder Scheidung.

Die Immobilie soll in erster Line dann erhalten bleiben, wenn sie seit Jahren den Lebensmittelpunkt der Familie darstellt. Unter Zuhilfenahme von engen Familienangehörigen (Eltern, Großeltern, Onkel/Tante) können wir hier Umfinanzierungsmöglichkeiten aufzeigen und erarbeiten.

So kann die Immobilie als Lebensmittelpunkt erhalten bleiben, auch wenn eine Insolvenz unausweichlich ist.

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