Staatlich anerkannte Schuldnerberatung
Über uns
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Die Schuldnerberatung Heike Rothe befindet sich in der Metropolregion Nürnberg. Der Hauptsitz befindet sich in Röthenbach an der Pegnitz. Im Jahre 2014 wurde eine Zweigstelle in Nürnberg - nahe Plärrer eröffnet. Dieses Angebot richtet sich vor allem an diejenigen, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, da dieser Standort bequem mit der U-Bahn, Bus und Straßenbahn über die Haltestellen Plärrer oder Gostenhof erreichbar ist.

Schnelle Hilfe in existenzieller Notsituation

Warum sollen Sie sich quälen?

Der tägliche Weg zum Briefkasten ist eine Qual. In den Schubladen stapeln sich ungeöffnete Briefe von Gerichten, Gläubigern, Gerichtsvollziehern und Inkassofirmen? Das Klingeln an der Haustür lässt Sie zusammenzucken?

Lebensqualität? Schon lange nicht mehr. Konflikte mit Partner, Kindern, Freunden und Bekannten häufen sich. Der Arbeitgeber fragt, was mit Ihnen los ist.

Wie lange noch, und wohin soll das führen?

Auf der Suche nach Lösungen bietet Ihnen eine Unzahl von vermeintlich professionellen Ratgebern zu oft horrenden Preisen „Lösungen“ an, die Ihr Problem nicht nur nicht lösen, sondern erfahrungsgemäß oft noch vergrößern.

Schuldenbereinigung und Sanierung, Privat- und Regelinsolvenz

Die Insolvenz- und Schuldnerberatung, Rechtsanwältin Heike Rothe, vertritt Sie schnell und erfolgreich in der Metropolregion Nürnberg, im Nürnberger Land und überregional - immer dann, wenn es darauf ankommt, damit Sie als Mandant sicher sein können, optimal und umfassend vertreten und dabei nicht übervorteilt zu werden.

Egal, ob Sie arbeitslos sind, im Anstellungsverhältnis beschäftigt, freiberuflich oder gewerblich tätig sind: Wir finden Konzepte, eine drohende Insolvenz abzuwenden oder im Falle schon eingetretener Probleme neue Wege zu finden und Vorhandenes zu erhalten.

Neben dem eigenen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Know-how können wir hierzu ein eingespieltes InsO-Netzwerk bieten.

Wichtige Themen

SCHUFA-Eintrag

Kreditauskunfteien wie die SCHUFA u.a. speichern Daten über säumige Schuldner. 

Restschuldbefreiung

Schneller aus den Ver­pflich­tun­gen: Verfahren, die nach dem 01.10.2020 eröffnet wurden, führen in der Regel nach drei Jahren zur Restschuldbebefreiung.

Insolvenzverfahren verkürzen

Für Verfahren, die vor dem 01.10.2020 eröffnet wurden, besteht die Möglichkeit, das Verfahren auf fünf bzw. drei Jahren zu verkürzen. 

Unerlaubte Handlung

Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung nehmen nicht an der Restschuldbefreiung teil.

Schuldnerberatung

Schuldnerberatung - kein gesetzlich geschützer Begriff

Corona und Insolvenz

Wichige Informationen zu Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz aufgrund der Folgen der COVID-19-Pandemie.

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