Beratungshilfe
Wenn Sie die Kosten nicht selbst aufbringen können
Sollten Sie uns einen Beratungshilfeschein vorlegen, sind wir gerne bereit – auf Basis dieses Scheines – für Sie tätig zu sein.
Der Beratungshilfeschein ist bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts zu beantragen, das für Ihren Wohnort zuständig ist.
Für die Tätigkeit – auf Grundlage des Beratungshilfescheins – fallen Kosten in Höhe von 15,00 € an. Da die Beratungshilfe nur die Kosten für das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren vergütet, fallen für die Beantragung der Insolvenz Kosten von 100,00 € inkl. USt. an.