Kosten und Gebühren

Unsere Gebühren

Transparent von Anfang an

Von Anfang bis Ende – von der Erfassung Ihrer Verbindlichkeiten und des Einkommens/Vermögens, bis zum Ende aller Verhandlungen mit Gläubigern und erforderlichen gerichtlichen Maßnahmen – werden Sie von einer Rechtsanwältin betreut.

Sie werden nicht, wie zum Teil in anderen gewerblichen Schuldnerberatungen üblich, ab einem bestimmten Verfahrensstadium von einem nicht zur Rechtsberatung berechtigten reinen Sachbearbeiter an einen „erfahrenen Anwalt“ verwiesen, der gesondert abrechnet.

Gemeinsam mit Ihnen werden die anfallenden Gebühren besprochen und vereinbart. Die Zahlungsweise erfolgt individuell, wobei häufig die Vereinbarung von Teilbeträgen erfolgt.

Die besondere Qualität und Leistung der Kanzlei für Insolvenz- und Schuldnerberatung Heike Rothe haben ihren Preis.

Wichtig ist: Sie haben von Anfang an volle Klarheit über die Kosten.

Und vor allem: eine Vermengung Ihrer Ratenzahlungen mit unseren Kosten und Zahlungen an Gläubiger findet bei uns nicht statt.

Rufen Sie uns an unter 0911 5700602 oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@rothe-schuldnerberatung.de, dann erfahren Sie mehr!

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Wichtige Themen

Kostenlose Erstberatung

Im Erstberatungsgespräch analysieren wir Ihren Fall. Sie erhalten detaillierte Auskünfte über die bei uns anfallenden Kosten, die wir auch auf unserer Website transparent gemacht haben.

Beratungshilfe

Wenn Sie die Kosten nicht selbst aufbringen können: Sollten Sie uns einen Beratungshilfeschein vorlegen, sind wir gerne bereit, für Sie tätig zu werden.

Unsere Gebühren

Unsere Gebühren zur Vorbereitung einer Verbraucherinsolvenz bzw. der Schuldenbereinigung sind nicht repräsentativ für andere Anwälte oder Schuldnerberatungsstellen.

Tätigkeitsrahmen

Viele Tätigkeiten sind im Pauschalhonorar für das Verbraucherverfahren enthalten, jedoch nicht alle.

Regelinsolvenzverfahren

Die Gebührensätze richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei sich die Gebühren aus dem Gegenstandswert ergeben, also aus der Höhe der Gesamtverschuldung.

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