Zwangsvollstreckung bei Geldnöten

Sofortmaßnahmen bei der Zwangsvollstreckung

Was tun bei Kontopfändung, Lohnpfändung und Gehaltspfändung?

Erste und zunächst wichtigste Maßnahme ist, laufende Vollstreckungen zum Ruhen zu bringen. Hierzu führen wir mit den betreffenden Gläubigern Gespräche, die in vielen Fällen den schlimmsten Druck schon einmal beseitigen.

Die Erfahrung zeigt, dass allein das Beauftragen einer von der Regierung zugelassenen Schuldner- und Insolvenzberatung zur Beruhigung des Gläubigers beiträgt und ihn für Vorschläge zugänglich macht.

Schritt für Schritt zur Lösung

Ist u. a. auf diese Weise eine gewisse Beruhigung der Situation hergstellt, werden die vorhandenen Vermögenswerte – Lebensversicherungen, Bausparverträge, PKW, ggf. Wohneigentum etc. – genau daraufhin analysiert, inwieweit sie erhaltenswert sind oder zum Zweck der Sanierung verwertet werden sollten.

Hier spielt die Umfinanzierung vorhandener Kreditverträge mit Hilfe Dritter, vor allem Familienangehöriger, eine sehr große Rolle. Über unser eingespieltes Netzwerk können wir gerade auch in diesem Bereich beachtliche Erfolge vorweisen.

Auf diese Weise erarbeitet sich sehr schnell Schritt für Schritt ein Lösungsweg. Aus der planlosen Flucht aus der Schuldenfalle, häufig auch resignierter Untätigkeit wird ein geordneter Weg! Und es wächst die Erkenntnis, dass das Leben doch wieder lebenswert wird!

Ihr Ziel sollte daher sein: Ich will schuldenfrei werden!

Weitere Informationen erhalten Sie über den Ratgeber der VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH https://www.schuldnerberatung.de/zwangsvollstreckung/ 

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