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Insolvenz- und Schuldnerberatung Heike Rothe
Rückersdorfer Straße 18, 90552 Röthenbach
Fürther Straße 27, 90429 Nürnberg, 3. Stock, nahe Plärrer
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Fax: 0911 5700603
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2023 - das Jahr steht für uns für Veränderung.
Sie finden unsere Hauptstelle ab sofort in der Rückersdorfer Straße 18
in 90552 Röthenbach a. d. Pegnitz.
(links neben der Stadt-Apotheke, 1. Stock)
Zudem erstrahlt unser Logo im neuen Glanz
Wir wünschen allen Mandanten und Mandantinnen ein gesundes neues Jahr!
Starten Sie das Jahr 2023 mit einem gemeinsamen Ziel: Endlich schuldenfrei!
Ihr Team der Insolvenz- und Schuldnerberatung Heike Rothe
Heike Rothe, Christian Baierlein und Anna Wolf
Mit der Reform des Kontopfändungsschutzes durch das Gesetz vom 01.07.2010 hat die Kontopfändung mit dem Pfändungsschutzkonto ihren Schrecken verloren.
Die Reform der Kontopfändung hat es jedem Bürger ermöglicht, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. In der Vergangenheit habenKreditinstitute eine Kontopfändung oft zum Anlass genommen, das Konto zu kündigen.
Zum 01.12.2021 trat das neue PKoFoG (Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes) in Kraft, für Betroffene und Schuldnerberatungsstellen gleichermaßen von wesentlicher Bedeutung.
Die wesentlichen Änderungen können Sie unserer News vom 06.11.2021 entnehmen
Jede Person hat die Möglichkeit, ein sogenanntes P-Konto bis spätestens vier Wochen nach Eingang der Pfändung einzurichten. Das Führen des P-Kontos soll in die Schufa eingetragen werden, um Missbrauch durch das Führen mehrerer P-Konten Einhalt zu gebieten.
Banken sind verpflichtet, ein bestehendes Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Auch die Neueröffnung eines P-Kontos ist grundsätzlich möglich.
Führt der Schuldner sein Konto ab dem 01.07.2022 als Pfändungsschutzkonto, so erhält er automatisch bei einer Pfändung einen Freibetrag von 1.340,00 € ohne spezielle Antragstellung.
Der unpfändbare Sockelbetrag unterliegt auch nicht der Verrechnungsmöglichkeit des betreffenden Kreditinstituts.
Das P-Konto Formular stellen wir Ihnen kurzfristig aus. Rufen Sie uns an.
Hat der Kontoinhaber unterhaltsberechtigte Personen (Ehegatte/Kinder), ist eine Aufstockung des Freibetrages in Höhe von 1.340,00 € hinaus möglich. Entsprechende Nachweise hat der Kontoinhaber zu führen.
Je nach der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen erhöht sich der Sockelbetrag von
1.340,00 € um folgende Beträge:
Bei Anspruch auf Kindergeld erhöht sich der Sockelbetrag nochmals in Höhe der Kindergeldforderung:
Bei der Pfändung eines Gemeinschaftskonto darf das Kreditinstitut nach Eingang einer Pfändung zunächst einen Monat lang nicht an pfändenden Gläubiger auskehren.
Der Schuldner kann in diesem Zeitraum von Kreditinstitut verlangen, dass ihm ein Einzelkonto eröffnet wird, das gleichzeitig als P-Konto geführt wird. Eine Mitwirkung des Mitkontoinhabers des Gemeinschaftskontos ist nicht notwendig.
Handelt es sich um ein Konto, das ausschließlich zu geschäftlichen Zwecken dient, kann dieses nicht in ein P-Konto umgewandelt werden.
Sollte für das gepfändete Konto noch kein Kontopfändungsschutz bestehen, so kann dieser durch die Umwandlung in ein P-Konto erreicht werden. Die Rückwirkung des Kontopfändungsschutzes wird dann erzielt, wenn ab der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht mehr als vier Wochen vergangen sind.
Die Umwandlung muss innerhalb dieser Frist erfolgt sein!
Wird ein sich im Dispo befindliches Konto in ein P-Konto umgewandelt, darf das Kreditinstitut nicht mit seinen Forderungen gegenüber dem Kontoinhaber aufrechnen, soweit die Gutschrift unpfändbar ist, also den Sockelbetrag nicht übersteigt.
Die Rückumwandlung eines bestehenden P-Kontos kann der Kontoinhaber mit einer Frist von 4 Tagen zum Monatsende verlangen.