Neuer Standort

Sie finden unsere Hauptstelle ab sofort in der Rückersdorfer Straße 18
in 90552 Röthenbach a. d. Pegnitz.
(links neben der Stadt-Apotheke, 1. Stock)

Ihr Team der Insolvenz- und Schuldnerberatung Heike Rothe
Heike Rothe, Christian Baierlein und Anna Wolf

Erste Hilfe bei Zahlungsunfähigkeit

Doppelpfändung

Wie können Sie sich dagegen schützen?

Doppelpfändung bedeutet: Es wird bereits an der Quelle (=Lohn/Gehalt) zugegriffen, gleichzeitig liegt eine Kontopfändung vor

In nicht seltenen Fällen wird trotz der bereits erfolgten Lohnpfändung bei Auszahlung des restlichen Gehaltes/Lohnes der Sockelbetrag und damit der unpfändbare Betrag auf dem P-Konto überschritten.

Durch einen Vollstreckungsschutzantrag bzw. Pfändungschutzantrag beim Vollstreckungsgericht oder Insolvenzgericht kann dieses Problem gelöst werden.

Die Kanzlei für Insolvenz- und Schuldnerberatung Heike Rothe hilft Ihnen weiter.

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