Erste Hilfe bei Zahlungsunfähigkeit

Doppelpfändung

Wie können Sie sich dagegen schützen?

Doppelpfändung bedeutet: Es wird bereits an der Quelle (=Lohn/Gehalt) zugegriffen, gleichzeitig liegt eine Kontopfändung vor

In nicht seltenen Fällen wird trotz der bereits erfolgten Lohnpfändung bei Auszahlung des restlichen Gehaltes/Lohnes der Sockelbetrag und damit der unpfändbare Betrag auf dem P-Konto überschritten.

Durch einen Vollstreckungsschutzantrag bzw. Pfändungschutzantrag beim Vollstreckungsgericht oder Insolvenzgericht kann dieses Problem gelöst werden.

Näheres zu diesem Thema finden Sie in unserem Blog.

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