Erste Hilfe bei Zahlungsunfähigkeit
Was tun, wenn schon vollstreckt und gepfändet wird?
Wir können bei bereits eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und bei aktiven Konto- und Lohnpfändungen erste Hilfe leisten.
Guter Wille zählt viel
Unsere Beauftragung zeigt den Gläubigern, dass Sie Ihr Schuldenproblem erkannt haben und in den Griff bekommen wollen.
Häufig führt unsere Kontaktaufnahme mit den Gläubigern zu einer Einstellung oder Ruhendstellung der Zwangsvollstreckungsmaßnahme.