Erhöhung der P-Konto-Bescheinung
Höhere Freibeträge ab 01.07.2024
Beim P-Konto erhöhen sich sowohl der Sockelfreibetrag als auch die Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen zum 01.07.2024:
- Führt der Schuldner sein Konto ab diesem Datum als Pfändungsschutzkonto, so erhält er automatisch bei einer Pfändung einen Freibetrag von 1.500,00 € ohne spezielle Antragstellung.
- Auch der Freibetrag für unterhaltsberechtigten Personen erhöht sich für die erste Person auf 561,43 €.
- Für jede weitere Person (zweite bis vierte Person) erhöht sich der Sockelfreibetrag auf 312,78 €.