Professionelle Hilfe in der Schuldenkrise

Erhöhung der P-Konto-Bescheinung

Höhere Freibeträge ab 01.07.2024

Beim P-Konto erhöhen sich sowohl der Sockelfreibetrag als auch die Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen zum 01.07.2024:

  • Führt der Schuldner sein Konto ab diesem Datum als Pfändungsschutzkonto, so erhält er automatisch bei einer Pfändung einen Freibetrag von 1.500,00 € ohne spezielle Antragstellung.
  • Auch der Freibetrag für unterhaltsberechtigten Personen erhöht sich für die erste Person auf 561,43 €.
  • Für jede weitere Person (zweite bis vierte Person) erhöht sich der Sockelfreibetrag auf 312,78 €.

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