Erhöhung der P-Konto-Bescheinung
ab 01.07.2022
Führt der Schuldner sein Konto ab 01.07.2022 als Pfändungsschutzkonto, so erhält er automatisch bei einer Pfändung einen Freibetrag von 1.340,00 € ohne spezielle Antragstellung.
Auch der Freibetrag für unterhaltsberechtigten Personen erhöht sich für die erste Person von 471,44 € auf 500,62 €.
Für jede weitere Person (zweite bis vierte Person) erhöht sich der Sockelfreibetrag von 262,65 € auf 278,90 €.
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