Pfändungsschutzgesetz
Ein eigenes Pfändungsschutzgesetz sieht unsere Rechtsordnung nicht vor. Sämtliche Pfändungs- und Pfändungsschutzvorschirften finden Sie in den §§ 850 ff. ZPO geregelt.
Die Kanzlei für Insolvenz- und Schuldnerberatung Heike Rothe und Kolleginnen hilft Ihnen kompetent und schnell bei Pfändungen und damit zusammenhängenden Problemen weiter.