Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter verwaltet und verwertet während eines Regelinsolvenzverfahrens, also eines Insolvenzverfahrens für Selbständige oder ehemals Selbständige, das pfändbare Vermögen des Schuldners.
Ein häufiges Missverständnis liegt in der Annahme, der Insolvenzverwalter sei der Anwalt des Schuldners und vertrete dessen Interessen. Das ist falsch: Der Insolvenzverwalter ist vom Gericht bestellt und wahrt vielmehr die Interessen der Gläubiger, wenn auch natürlich unter Beachtung der Rechte des Schuldners. Tauchen also - wie oft - Zweifelsfragen auf, sollte sich der Schuldner anderweitig rechtlich beraten lassen. Wir übernehmen auch die Vertretung des Schuldners in der sechsjährigen Phase der Restschuldbefreiung, insgesamt oder auch natürlich nur für Einzelfragen.